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Die Debatte um das Luftsicherheitsgesetz (29. Juni 2010)
Das umstrittene Luftsicherheitsgesetz vom Januar 2005 erlaubte es als ultima ratio im Falle eines Terroraktes, ein entführtes Passagierflugzeug durch Kampfflugzeuge der Luftwaffe abzuschießen. Das Bundesverfassungsgericht kippte das „LuftSiG“ schließlich 2006, da die Tötung unschuldiger Passagiere und Crewmitglieder mit deren Lebensgrundrecht und ihrer Menschenwürde unvereinbar sei. Ein weiteres Mal stehen die Normen von Sicherheit und Freiheit miteinander in Konflikt. Die Verantwortung des Staates, seine Bürger vor Terrorismus zu schützen, steht im Widerspruch mit dem absoluten Recht auf Leben und Freiheit des Einzelnen. Sie führen zu der Frage, ob Menschenleben gegeneinander abgewogen werden können. Ist der Tod von fünf Menschen ein tragbarer Verlust, wenn man dadurch das von 1000 retten kann?
Adjunct Professor of Aviation Law/Aviation Security Law Embry-Riddle Aeronautical University, Daytona Attorney at Law (New York), (zugesagt)
http://www.aviaportal.de/aviaNews/LuftSiG_Vorwort_Literatur.pdf
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