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Diskussion um das absolute Folterverbot (15. Juni 2010)

Soll das Folterverbot absolut gelten und sich jeder relativierenden Erwägung entziehen, oder kann um eines legitimen Ziels willen, also z.B. für die Herausgabe des Versteckes einer Bombe oder einer Geisel, jedes Mittel recht sein? Vor dem Hintergrund zunehmender Erfahrung terroristischer Bedrohung wurde verbreitet die Frage aufgeworfen, ob die Anwendung von Folter in bestimmten Situationen zu legitimieren sei. In Deutschland entzündete sich die Diskussion darüber besonders am Fall des Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner, der 2002 einem Kindesentführer Folter androhte. Auch hier stehen sich die beiden konfligierenden Normen: der nach Sicherheit und der nach Freiheit – in diesem Falle präziser – nach körperlicher Unversehrtheit gegenüber.

Referent: Prof. Dr. Volker Erb, Universität Mainz


http://files.institut-fuer-menschenrechte.de/488/d62_v1_file_46122666028bc_IUS-028_E_Folter_RZ_WWW_ES.pdf

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