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Terrorismusbekämpfung: Diskussionen um das Feindstrafrecht (6. Juli 2010)

In der Debatte um die immer stärker wahrgenommene Bedrohung durch Terrorismus ist seit einigen Jahren der Begriff des „Feindstrafrechts“ aufgekommen. Der von dem Rechtswissenschaftler Günther Jakobs geprägte Begriff bezeichnet damit ein Strafrecht, das bestimmten Gruppen von Menschen die Bürgerrechte versagt, da sie Feinde der Gesellschaft oder des Staates sind und deshalb außerhalb des für die Gesellschaft geltenden Rechts stehen. Der spanische Rechtswissenschaftler Miguel Polaino-Orts hat ausgehend von Jakobs Thesen einen Begriff des Feindstrafrechts erarbeitet, das im herkömmlichen Strafrecht verankert ist und kein von rechtsstaatlichen Bindungen befreites Instrument zur Gefahrenabwehr darstellt. In dieser Veranstaltung soll das Konzept des Feindstrafrechtes sowie seine Implikationen für den Rechtsstaat näher beleuchtet werden.

Referent: Dr. Miguel Polaino-Orts, Universität Sevilla


http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/uploads/tx_commerce/essay_no_9_gefahrenabwehr_im_demokratischen_rechtsstaat.pdf

Jakobs, "Bürgerstrafrecht und Feindstrafrecht", HRRS 3/2004, S. 88 ff.

Jakobs, "Terroristen als Personen im Recht?", ZStW 117 (2005), S. 838 ff.

Jakobs, "Feindstrafrecht? Eine Untersuchung zu den Bedingungen von Rechtlichkeit", HRRS, Heft 8/9, 2006, S. 289 ff.

Pawlik, Der Terrorist und sein Recht. Zur rechtstheoretischen Einordnung des modernen Terrorismus, Verlag C. F. Müller, München, 2008.

http://www.hanyang.ac.kr/home_news/H5EAFA/0002/101/2009/11.pdf

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