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Die Responsibility to Protect (4. Mai 2010)

Im Vordergrund dieser Veranstaltung steht der Konflikt zwischen Individual- und Kollektivrechten. Rechtfertigt die Unwilligkeit oder Unfähigkeit eines Staates, die Menschenrechte seiner Bürger zu schützen, Eingriffen von außen – also eine Verletzung des staatlichen Souveränitätsrechts? Der damalige UN-Generalsekretär Kofi Annan stieß die Debatte zu einem Verständnis von staatlicher Souveränität als Verantwortung für den Menschenrechtsschutz, und nicht nur als Abwehrrecht gegenüber Interventionen von außen, an. Das Recht auf Nicht-Einmischung der Staaten gilt nicht länger als Schutzpanzer gegenüber äußeren Einschreitungen, vielmehr verpflichtet die responsibility to protect andere Länder, bei schweren Menschenrechtsverletzungen einzugreifen. Hat dieses Konzept zur rechtlichen Verankerung der humanitären Intervention beigetragen?

Referentin: Anne Rausch, Universität zu Köln, Institut für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht

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jeden Donnerstag um 20 Uhr in der Vorlesungszeit.

Wo?
ESG
Bachemerstr. 27
50931 Köln

Ort: Roter Raum

Bei Fragen:
amnesty@uni-koeln.de